Ablauf eines Inkassoauftrages

 

Vorweg:

Es gibt in der Forderungsbeitreibung kein wirkliches „Schema F“.

Jede Maßnahme und deren Erfolg ist von der Reaktion des Schuldners abhängig!

 

 

Sie haben Ihren Kunden bereits gemahnt? Er hat darauf nicht reagiert?

 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir werden Ihnen mitteilen, welche Möglichkeiten wir auf den ersten Blick sehen und welche Unterlagen wir für ein Tätigwerden brauchen.

 

 

Sie haben bereits einen vollstreckbaren Titel?

 

Auch hier geht nichts ohne Prüfung: Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um die bisherige Situation zu besprechen. Sollten Sie bereits erfolglos Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt haben, prüfen wir gerne diese Unterlagen und fertigen eine Stellungnahme, welche Möglichkeiten der Forderungsbeitreibung sich weiter ergeben, und was wir hier für Sie tun können. 

 

Sollten Sie noch keine Zwangsvollstreckung durchführt haben, erledigen wir das natürlich gerne für Sie. Hierbei ist jeder noch so kleine Hinweis zur wirtschaftlichen und persönlichen Situation des Schuldners wichtig.

 

Wenn die Zwangsvollstreckung nicht zum Erfolg führt und / oder sich die finanzielle Situation des Schuldners als absolut vermögenslos herausstellt, übernehmen wir auf Ihren Wunsch die Überwachung Ihrer Forderung. Während der Überwachungsphase prüfen wir in regelmäßigen Abständen wie sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners entwickeln.

 

 

Was Sie unbedingt noch beachten sollten:

Erfahrungsgemäß sind Sie nicht der einzige Gläubiger. Zögern Sie daher nicht, wenn sich eine Möglichkeit der Pfändung oder Vollstreckung ergibt!

Bei der Forderungsbeitreibung zählt das Prinzip „Der Schnellste gewinnt“!

 

Das Wichtigste zum Schluss:

Wir werden Sie über jeden unserer Schritte detailliert informieren und sehr genau darauf achten, dass die veranlassten Inkassomaßnahmen stets der Gesetzeslage und dem jeweiligen Verhalten des Schuldners angepasst sind.